FAQ - häufig gestellte Fragen

Wie läuft der erste Termin in der Praxis ab?

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Der Ersttermin oder auch Anamnese genannt dauert 90 Minuten. Wir besprechen deine ausführliche Krankengeschichte, schulmedizinische Befunde und deine aktuellen Symptome. Im Anschluss erfolgt die TCM-Diagnostik und direkt deine erste Behandlung.


Wie werden die Kosten abgerechnet und wer übernimmt sie?

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5 Wie kurzfristig kann ich einen Termin absagen oder verschieben?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker*innen (GebüH). Private Krankenversicherungen, Beihilfen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten die Kosten je nach Tarif oft ganz oder teilweise. Gesetzlich Versicherte zahlen als Selbstzahler. Bezahlt wird in bar, via Paypal oder als Rechnung.


Kann ich Akupunktur parallel zu einer schulmedizinischen Therapie nutzen?

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Ja, absolut. TCM und Akupunktur lassen sich hervorragend ergänzend zu ärztlichen, psychotherapeutischen oder physiotherapeutischen Behandlungen, sowie Medikamenteneinnahmen einsetzen, ohne diese zu beeinträchtigen.


Hat die Akupunktur Nebenwirkungen?

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Akupunktur ist risiko- und nebenwirkungsarm. Gelegentlich kann es an der Einstichstelle zu einem kleinen blauen Fleck kommen. Manche Patient*innen fühlen sich direkt nach der Sitzung tief entspannt oder leicht müde – das ist eine normale Reaktion des Nervensystems.

Manchmal fühlen sich Patient*innen auch etwas schlechter direkt nach der Behandlung, dies wird als Erstverschlechterung bezeichnet. Durch dir Behandlung arbeitet das Nerven- und Gewebesystem intensiv, um Blockaden zu lösen und Selbstheilungsprozesse anzukurbeln. Dies kann sich für 24 bis 48 Stunden durch leicht verstärkte Schmerzen, Muskelkater, Müdigkeit oder emotionale Entladung äußern. Es ist ein positives Zeichen dafür, dass dein Körper auf die Behandlung reagiert. Klingt die Reaktion nach zwei Tagen ab, folgt in der Regel die eigentliche Besserung.


Termine können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. So bleibt der Slot für andere Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden frei. Bei unentschuldigtem Fehlen oder zu kurzfristigen Absagen, ohne triftigen Grund, erhebe ich eine volles Ausfallhonorar in höhe des angesetzten Stundensatzes.